Lomomé · Lernen mit System

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 24. Oktober 2026 · Fassung der Privatlizenz

Hinweis zum Stand: Diese Fassung löst die Fassung vom 23. Oktober 2026 ab. Sie beschreibt genauer, wann die Laufzeit beginnt und wann abgebucht wird (§ 7 Absatz 3, § 8 Absatz 1), und nennt die Zustimmung der Eltern für jedes Kind unter 18 Jahren (§ 12 Absatz 1); Rechte und Preise ändern sich dadurch nicht. Seit der Fassung vom 23. Oktober 2026 gilt: Wechselt ein Kind in die Schullizenz seiner Schule, können die Eltern den Vertrag über eine Sprache statt ihn aufzuheben auf die andere Sprache umstellen (§ 8 Absatz 7, § 15 Absatz 4); und ein Kind, das bis zum 1. November 2026 registriert war, behält nach der Aufhebung den Einführungspreis für eine neue Privatlizenz (§ 7 Absatz 1a). Seit der Fassung vom 20. Oktober 2026 bleibt ein privater Zugang nach seinem Ende noch 30 Tage erhalten und wird danach mit allen Lerndaten gelöscht; eine Woche vorher weisen wir darauf hin (§ 8 Absätze 3 und 5, § 15 Absätze 1 und 2). Die Privatlizenz kann für die Lehrwerke Découvertes, À plus !, Access und Green Line erworben werden, jeweils für genau ein Lehrwerk je gebuchter Sprache (§ 5 Absätze 1 und 1b; Preise in § 7). Sie regelt den entgeltfreien und den entgeltlichen Fall in einem Stück: Preise (§ 7), Laufzeit und Abrechnung (§§ 7 und 8) und die Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular (§ 9) sind ausgeschrieben und nicht mehr angekündigt. Vertragspartner der Privatlizenz ist ausschließlich ein Elternteil oder eine sonstige sorgeberechtigte Person (§ 3).

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der Lernanwendung Lomomé einschließlich der Schüleranwendung, der Lehreranwendung, des Elternbereichs und der Schulverwaltung.

(2) Abweichende Bedingungen der Nutzerin oder des Nutzers werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(3) Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken schließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Schulen und Schulträger sind keine Verbraucher.

§ 2 Anbieterin

Hedwig Mölle · Lomomé
Calmbergstraße 15B, 86159 Augsburg, Deutschland
lomome.app@gmail.com · Impressum

§ 3 Vertragspartner

(1) Privatlizenz. Vertragspartner ist ausschließlich ein volljähriges Elternteil oder eine sonstige sorgeberechtigte Person. Kinder und Jugendliche schließen keinen Vertrag mit uns; sie nutzen den Zugang, den die sorgeberechtigte Person für sie erwirbt und freischaltet.

(2) Die bestellende Person bestätigt im Bestellvorgang durch ein eigenes, nicht vorangekreuztes Kästchen, dass sie volljährig und für das Kind sorgeberechtigt ist.

(3) Die Schüleroberfläche enthält keine Bestellmöglichkeit. Über sie kommt kein Vertrag zustande und es wird über sie keine Zahlung ausgelöst.

(4) Schullizenz. Vertragspartnerin ist die Schule oder der Schulträger. Die Konten der Lehrkräfte sowie der Schülerinnen und Schüler werden auf dieser Grundlage eingerichtet.

§ 4 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Anwendung und der Lizenzen stellt kein bindendes Angebot dar.

(2) Im Bestellvorgang werden die gewählte Lizenzstufe, das freigeschaltete Lehrwerk, die Laufzeit, der Leistungsumfang und der Gesamtpreis vor dem Absenden in einer Übersicht angezeigt. Die Bestellung wird über die Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen" abgegeben; damit gibt die bestellende Person ein Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrags ab.

(3) Vor dem Absenden werden drei Erklärungen einzeln abgefragt. Keines der Kästchen ist vorangekreuzt:

(4) Wer die beiden letztgenannten Kästchen nicht setzt, behält sein Widerrufsrecht für die vollen vierzehn Tage; der Zugang wird in diesem Fall nach Ablauf der Widerrufsfrist freigeschaltet.

(5) Der Vertrag kommt zustande, wenn wir die Bestellung bestätigen oder den Zugang freischalten.

(6) Wir stellen die Bestätigung des Vertrags einschließlich dieser Bedingungen nach § 312f BGB auf einem dauerhaften Datenträger per E-Mail zur Verfügung, bevor der Zugang freigeschaltet wird. Der Vertragstext wird bei uns gespeichert. Vertragssprache ist Deutsch.

§ 5 Lizenzarten

(1) Privatlizenz. Sie wird in zwei Stufen angeboten — Standard und Plus — und ausschließlich als Jahreslizenz. Jede Privatlizenz gilt für genau ein Lehrwerk je gebuchter Sprache: Französisch Découvertes (Klett) oder À plus ! (Cornelsen), Englisch Access (Cornelsen) oder Green Line (Klett). Sie umfasst alle Bände und alle Module dieses Lehrwerks; die Zahl der Bände nennt die Bestellübersicht. Welches Lehrwerk freigeschaltet wird, steht in der Bestellübersicht nach § 4 Absatz 2; maßgeblich ist das Lehrwerk, das bei der Anmeldung des Kindes gewählt oder bereits freigeschaltet wurde.

(1a) Wechselt das Kind die Schule und damit das Lehrwerk, stellen wir die laufende Privatlizenz auf Anfrage an lomome.app@gmail.com ohne Aufpreis auf das andere Lehrwerk um, einmal je Laufzeit. Der Lernstand im bisherigen Lehrwerk bleibt erhalten, ist aber bis zu einer Rückumstellung nicht zum Üben freigeschaltet. Beim Paket nach Absatz 1b gilt dies je Sprache.

(1b) Paket Englisch + Französisch. Das Paket ist eine Privatlizenz nach Absatz 1 für beide Sprachen. Es umfasst je Sprache genau ein Lehrwerk nach Absatz 1. Die Kontingente nach § 6 gelten je Sprache gesondert.

(2) Schullizenz. Sie umfasst die Nutzung durch die von der Schule benannten Lehrkräfte, Klassen und Lernenden für die Dauer der Lizenz.

(3) Wir können daneben einen entgeltfreien Zugang anbieten. Für ihn gelten die §§ 7 bis 10 nicht; er ist nach § 8 Absatz 3 jederzeit ohne Frist kündbar und endet mit Ablauf des Zeitraums, für den er angeboten wird.

§ 6 Leistungsumfang und monatliche Kontingente

(1) Ein Teil der Übungen wird für die einzelne Nutzerin oder den einzelnen Nutzer automatisiert erzeugt. Für diese Module gilt je Kalendermonat ein Kontingent:

ModulStandardPlus
Lückentexte3060
Grammatik2040
Leseverstehen820
Hörverstehen410
Schreiben410

(2) Ist das Kontingent eines Moduls in einem Monat ausgeschöpft, ruht dieses Modul bis zum Beginn des Folgemonats. Bereits erzeugte Inhalte bleiben abrufbar, die übrigen Module bleiben nutzbar. Nicht genutzte Kontingente werden nicht in den Folgemonat übertragen.

(3) Vokabelkarten und Übersichten sind unbegrenzt nutzbar. Sie werden nicht für die einzelne Nutzerin oder den einzelnen Nutzer erzeugt, sondern kommen mit dem freigeschalteten Band. Ebenso von den Kontingenten nicht erfasst sind das Wiederholen bereits erzeugter Aufgaben und die Anzeige des Lernstands.

(4) Eine Herabsetzung der Kontingente während einer laufenden, bereits bezahlten Laufzeit findet nicht statt.

§ 7 Preise und Zahlung

UmfangStufePreis je JahrEinführungspreis der ersten Kohorte
Eine Sprache (§ 5 Absatz 1)Standard69,99 €46,99 €
Eine Sprache (§ 5 Absatz 1)Plus119,99 €79,99 €
Paket Englisch + Französisch (§ 5 Absatz 1b)Standard104,99 €69,99 €
Paket Englisch + Französisch (§ 5 Absatz 1b)Plus179,99 €119,99 €

Beim Paket gilt die gewählte Stufe für beide Sprachen.

(1) Es gilt der Preis, der im Bestellvorgang für die gewählte Stufe angezeigt wird. Der Einführungspreis gilt für die Laufzeit, für die er erworben wurde, und nur, solange er ausgewiesen ist.

(1a) Wechsel und Erweiterung. Während einer laufenden Privatlizenz kann der Vertragspartner jederzeit von Standard zu Plus wechseln und eine Privatlizenz für eine Sprache um die zweite Sprache zum Paket Englisch + Französisch nach § 5 Absatz 1b erweitern; beides ist auch zusammen möglich. Berechnet wird nur der Unterschied zwischen dem Jahrespreis der neuen und dem der bisherigen Lizenz, anteilig für die verbleibende Laufzeit; er ist mit dem Wechsel fällig. Eine neue Laufzeit beginnt dadurch nicht: Der Tag der Verlängerung nach § 8 Absatz 2 bleibt unverändert, und ab dieser Verlängerung gilt der Preis der neuen Lizenz. Abweichend von Absatz 1 Satz 2 gilt für Konten, die bis zum 1. November 2026, 23:59 Uhr, registriert wurden, auch beim Wechsel und bei der Erweiterung der Einführungspreis der neuen Lizenz nach der Tabelle — auch wenn der Wechsel nach diesem Tag erfolgt —, solange lückenlos verlängert wird. Ein Wechsel von Plus zu Standard und die Rückkehr vom Paket zu einer Sprache wirken zum nächsten Tag der Verlängerung nach § 8 Absatz 2; bis dahin bleibt die bisherige Lizenz bestehen. Wurde ein Vertrag nach § 8 Absatz 7 aufgehoben, weil das Kind in die Schullizenz seiner Schule gewechselt ist, und war sein Konto bis zum 1. November 2026, 23:59 Uhr, registriert, gilt für eine neue Privatlizenz für dieses Kind der Einführungspreis weiter, wenn sie abgeschlossen wird, solange das Kind die Schullizenz nutzt oder innerhalb von 30 Tagen nach ihrem Ende; die Zeit in der Schullizenz gilt dabei als lückenlose Verlängerung.

(2) Alle Preise sind Endpreise für Verbraucherinnen und Verbraucher und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer, soweit sie anfällt. Solange wir die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG anwenden, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen; die Rechnung trägt in diesem Fall den gesetzlich vorgeschriebenen Hinweis auf die Steuerbefreiung.

(3) Der Preis ist für die gesamte Laufzeit im Voraus zu zahlen. Er wird zu Beginn der Laufzeit abgebucht; den Tag der ersten Abbuchung nennen die Bestellübersicht und die Vertragsbestätigung.

(4) Zur Verfügung stehen die im Bestellvorgang angezeigten Zahlarten: Kreditkarte, SEPA-Lastschrift, PayPal, Apple Pay, Google Pay, Amazon Pay und Link.

(5) Über die Zahlung stellen wir eine Rechnung in Textform an die E-Mail-Adresse des Vertragspartners. Bis zu einem Bruttobetrag von 250 € genügt eine Kleinbetragsrechnung nach § 33 UStDV; sie enthält keine Anschrift des Rechnungsempfängers und keine fortlaufende Nummer.

(6) Entstehen uns durch eine Rücklastschrift Kosten, die der Vertragspartner zu vertreten hat, sind sie zu erstatten. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt möglich.

(7) Für eine bereits bezahlte Laufzeit bleibt der Preis unverändert. Preisänderungen wirken nur für Verträge, die nach der Änderung geschlossen werden.

§ 8 Laufzeit, Verlängerung und Kündigung

(1) Die Privatlizenz läuft zwölf Monate. Sie beginnt mit der Freischaltung; läuft für das Kind noch ein Zugang, beginnt sie am Tag nach dessen Ende. Den Beginn nennt die Vertragsbestätigung.

(2) Sie verlängert sich danach jeweils um weitere zwölf Monate, sofern sie nicht vorher gekündigt wird. Die Kündigung ist bis zum Tag vor der Verlängerung möglich; sie wirkt zum Ende der laufenden Laufzeit und bedarf keiner Begründung. Für jede Verlängerung gilt der bei Vertragsschluss vereinbarte Preis, solange lückenlos verlängert wird.

(3) Der entgeltfreie Nutzungsvertrag kann von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Ohne Kündigung endet er mit Ablauf des Zeitraums, für den der entgeltfreie Zugang angeboten wird.

(4) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei erheblichen Verstößen gegen § 11 vor.

(5) Mit dem Ende des Vertrags wird der Zugang stillgelegt. Das Üben ist gesperrt; Karten, Lernstand und Fortschritt bleiben noch 30 Tage erhalten. Wird in dieser Zeit eine neue Lizenz erworben, steht der bisherige Lernstand wieder zur Verfügung. Danach wird das Konto gelöscht (§ 15).

(6) Für die Kündigung steht unter lomome.de/kuendigen ständig eine Schaltfläche „Verträge hier kündigen" nach § 312k BGB zur Verfügung. Zusätzlich erinnern wir vor jeder Verlängerung zweimal per E-Mail an die bei der Buchung angegebene Adresse — vierzehn Tage und drei Tage vorher. Die Erinnerung nennt den Tag der Verlängerung, den Preis und den letzten Tag, an dem gekündigt werden kann.

(7) Wechsel in die Schullizenz. Wechselt ein Kind in die Schullizenz seiner Schule, können die Eltern den Vertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung aufheben; der im Voraus bezahlte Betrag für die restliche Laufzeit wird taggenau erstattet. Umfasst die Privatlizenz eine Sprache und die Schullizenz dieselbe, können die Eltern statt der Aufhebung verlangen, dass der Vertrag mit sofortiger Wirkung auf die andere Sprache umgestellt wird; Preis, Stufe und Tag der Verlängerung bleiben unverändert, eine Erstattung entfällt. Umfasst die Privatlizenz das Paket Englisch + Französisch und die Schullizenz nur eine der beiden Sprachen, wird der Vertrag stattdessen mit sofortiger Wirkung auf die andere Sprache umgestellt und der Unterschied für die restliche Laufzeit taggenau erstattet. Aufhebung und Umstellung werden wirksam, sobald der Vertragspartner sie über den Link in der an ihn gerichteten E-Mail bestätigt. Abweichend von Absatz 5 geht der Lernstand in der Sprache der Schullizenz in das Schulkonto über (§ 15 Absatz 4).

§ 9 Widerrufsbelehrung

Die elektronische Widerrufsfunktion nach § 356a BGB steht: Vertrag widerrufen — ständig verfügbar, ohne Anmeldung, mit einer Bestätigungsschaltfläche und einer Eingangsbestätigung, die Datum und Uhrzeit des Eingangs nennt. Daneben genügt jede der unten genannten Möglichkeiten; ein Widerruf ist an keine Form gebunden.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (zum Beispiel ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das unten stehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Hedwig Mölle · Lomomé
Calmbergstraße 15B, 86159 Augsburg, Deutschland
lomome.app@gmail.com · Kontaktformular

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Ein Wertersatz für die bis zum Widerruf erfolgte Nutzung wird nicht verlangt. Bei Verträgen über digitale Inhalte, die nicht auf einem körperlichen Datenträger bereitgestellt werden, ist ein solcher Wertersatz gesetzlich ausgeschlossen (§ 357a Abs. 3 BGB).

Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind (§ 356 Abs. 6 BGB in der seit dem 19. Juni 2026 geltenden Fassung):

Die beiden Erklärungen werden im Bestellvorgang einzeln abgefragt und sind nicht vorangekreuzt (§ 4 Absatz 3).

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück. Sie können auch formlos widerrufen.

An Hedwig Mölle · Lomomé, Calmbergstraße 15B, 86159 Augsburg, lomome.app@gmail.com

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

Bestellt am (*) / erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

§ 10 Zusätzlich: unsere Geld-zurück-Zusage

Unabhängig vom gesetzlichen Widerrufsrecht und ohne es einzuschränken geben wir eine freiwillige Zusage: Wer innerhalb von vierzehn Tagen nach der Freischaltung sagt, dass es nicht passt, bekommt den vollen Preis zurück. Eine Begründung ist nicht nötig, und der Lernstand bleibt nach § 15 Absatz 1 noch 30 Tage erhalten.

Diese Zusage gilt einmal je Kind. Wurde sie für einen Zugang bereits in Anspruch genommen, gilt für spätere Buchungen desselben Zugangs allein das gesetzliche Widerrufsrecht nach § 9.

Diese Zusage ist ein Versprechen von uns, keine gesetzliche Belehrung. Sie tritt neben die Belehrung in § 9 und ändert an ihr nichts.

§ 11 Nutzungsrechte und Beschränkungen

(1) Wir räumen für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht übertragbares Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung der Anwendung ein. Ein Eigentums- oder Verwertungsrecht an der Software oder den Inhalten wird nicht übertragen.

(2) Der Zugang ist personengebunden. Die Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte ist nicht gestattet. Zugangsdaten sind geheim zu halten; bei Verdacht auf Missbrauch ist uns unverzüglich Mitteilung zu machen.

(3) Eine Privatlizenz gilt für ein Kind. Für weitere Kinder wird je Kind eine eigene Lizenz erworben.

(4) Untersagt sind insbesondere: das automatisierte Auslesen von Inhalten, der Versuch, Zugriffsbeschränkungen zu umgehen, die Überlastung der Dienste sowie jede Nutzung, die den Betrieb beeinträchtigt.

(5) Arbeitsblätter und Übersichten, die Lehrkräfte mit Lomomé erzeugen, dürfen im eigenen Unterricht frei vervielfältigt und eingesetzt werden.

(6) Für eigene Inhalte, die Nutzerinnen und Nutzer einstellen — insbesondere importierte Vokabellisten —, sind sie selbst verantwortlich. Sie sichern zu, über die erforderlichen Rechte zu verfügen. Das Einstellen urheberrechtlich geschützter Wortschatzverzeichnisse aus Lehrwerken ohne Erlaubnis der Rechteinhaber ist nicht gestattet.

§ 12 Konten Minderjähriger und Rechte der Sorgeberechtigten

(1) Für die Einrichtung des Zugangs eines Minderjährigen ist die Zustimmung der Eltern oder sonstigen Sorgeberechtigten erforderlich. Bei Kindern unter 16 Jahren gilt dies auch datenschutzrechtlich nach Art. 8 DSGVO. Bei privater Registrierung holen wir die Zustimmung für jedes Kind unter 18 Jahren ein.

(2) Die Sorgeberechtigten können den Zugang jederzeit über den Elternbereich einsehen, die Kopplung widerrufen sowie die Löschung des Kontos verlangen.

(3) Rechte aus diesem Vertrag — insbesondere Widerruf, Kündigung und die Zusage nach § 10 — übt der Vertragspartner nach § 3 aus, nicht das Kind.

§ 13 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Einzelheiten der Verarbeitung personenbezogener Daten regelt die Datenschutzerklärung.

(2) Bei Schullizenzen verarbeiten wir personenbezogene Daten der Lernenden im Auftrag der Schule. Grundlage ist ein gesonderter Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, der Bestandteil des Lizenzvertrags wird und vor der Anlage des ersten Kontos zu schließen ist. Er verpflichtet uns insbesondere darauf, die Daten nicht zu eigenen Zwecken zu verarbeiten, und regelt Unterauftragsverhältnisse, Löschfristen sowie die Unterstützung der Schule bei Betroffenenrechten.

§ 14 Verfügbarkeit

(1) Wir bemühen uns um einen möglichst unterbrechungsfreien Betrieb, schulden aber keine bestimmte Verfügbarkeit. Wartungsarbeiten legen wir nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Unterrichtszeiten.

(2) Die Anwendung setzt eine Internetverbindung voraus. Bereits geladene Vokabelkarten lassen sich zeitweise auch ohne Verbindung bearbeiten; der Abgleich erfolgt, sobald wieder eine Verbindung besteht.

§ 15 Daten bei Vertragsende

(1) Endet eine Privatlizenz oder ein entgeltfreier Zugang, wird der Zugang nach § 8 Absatz 5 stillgelegt. Die Lerndaten bleiben noch 30 Tage erhalten; danach werden das Konto und alle zugehörigen Lerndaten gelöscht. Eine Woche zuvor weisen wir per E-Mail an die hinterlegte Elternadresse, bei volljährigen Nutzerinnen und Nutzern an deren eigene Adresse, darauf hin.

(2) Auf Verlangen des Vertragspartners, bei volljährigen Nutzerinnen und Nutzern auch auf deren eigenes Verlangen, wird das Konto mit den zugehörigen Lerndaten sofort gelöscht; eine formlose Nachricht an lomome.app@gmail.com genügt. Die Löschung ist endgültig. Angaben, die wir aufgrund gesetzlicher Pflichten aufbewahren müssen, bleiben nach Maßgabe der Datenschutzerklärung gesperrt erhalten.

(3) Endet eine Schullizenz, werden die im Auftrag der Schule angelegten Konten der Lernenden einschließlich der zugehörigen Lerndaten gelöscht. Eine Überführung in einen Privatzugang findet nicht statt.

(4) Das Ende eines Schuljahres berührt den Bestand eines Kontos nicht; es endet lediglich die Zuordnung zur Klasse, sobald die Lehrkraft sie schließt. Wechselt eine Schülerin oder ein Schüler die Schule, löscht die abgebende Schule das Konto; an der neuen Schule wird ein neues angelegt. Ein Übertrag von Lernständen zwischen zwei Verantwortlichen findet nicht statt; ausgenommen ist der Wechsel aus einer Privatlizenz in die Schullizenz nach § 8 Absatz 7. Dabei geht der Lernstand in der Sprache der Schullizenz in das Schulkonto über; ein daneben bestehendes privates Konto wird gelöscht; umfasste die Privatlizenz beide Sprachen oder wurde sie nach § 8 Absatz 7 auf die andere Sprache umgestellt, bleibt es für die andere Sprache bestehen.

(5) Einzelheiten regelt § 13 des Vertrags zur Auftragsverarbeitung.

§ 16 Inhalte und Gewährleistung

(1) Ein Teil der Übungsaufgaben, Lese- und Hörtexte wird automatisiert mit Hilfe künstlicher Intelligenz erzeugt und ist in der Anwendung als solcher gekennzeichnet. Für die Vollständigkeit und die sachliche Richtigkeit der Übungsinhalte wird keine Gewähr übernommen. Sie ersetzen weder Lehrwerk noch Unterricht.

(2) Die automatisierte Korrektur ist eine Lernrückmeldung und keine Notengebung. Die Bewertung von Leistungen verantwortet allein die Lehrkraft.

(3) Fehlerhafte Inhalte lassen sich in der Anwendung melden. Wir prüfen und korrigieren sie in angemessener Frist.

(4) Für die entgeltliche Privatlizenz gelten daneben die gesetzlichen Vorschriften über Verträge über digitale Produkte (§§ 327 ff. BGB), insbesondere die Pflicht zur Bereitstellung in vertragsgemäßem Zustand und zu Aktualisierungen während der Laufzeit.

§ 17 Haftung

(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung vertraut werden darf, ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

(4) Nutzerinnen und Nutzer sind gehalten, wichtige eigene Inhalte zusätzlich zu sichern.

§ 18 Änderungen dieser Bedingungen

(1) Wir können diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dies zur Anpassung an geänderte Rechtslage, Rechtsprechung oder an den Funktionsumfang erforderlich ist. Über Änderungen informieren wir mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform. Widerspricht die Nutzerin oder der Nutzer nicht innerhalb von sechs Wochen, gelten die Änderungen als angenommen; darauf weisen wir in der Mitteilung gesondert hin. Im Fall des Widerspruchs kann jede Seite den Vertrag kündigen.

(2) Preis und Leistungsumfang einer bereits bezahlten, laufenden Privatlizenz bleiben von Änderungen unberührt.

§ 19 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern gilt dies nur, soweit dadurch keine zwingenden Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen werden.

(2) Ist die Nutzerin oder der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Augsburg.

(3) Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(4) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.